Strafrecht
Verteidigung ist ein mit juristischen Mitteln ausgetragener „Kampf“, nämlich ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit staatlichen Organen. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Hieraus erwächst die Spannung zu den Individualrechten und –interessen des Staatsbürgers.
In diesem Spannungsverhältnis liegt die Funktion der Strafverteidigung. Der Verteidiger ist Beistand des Beschuldigten. Strafverteidigung benötigt Fachkompetenz sowie langjährige praktische Erfahrung. Dafür stehen wir.
Kompetente Überzeugungsarbeit und gegebenenfalls kompromissloser Einsatz für den Mandanten im Strafverfahren zählt bei uns ebenso zum Selbstverständnis des modernen Strafverteidigers wie der ständige Blick auf wissenschaftliche, gesellschaftliche und gesetzgeberische Entwicklungen im Strafrecht.
Den Bereich des Strafrechts betreut in unserer Bürogemeinschaft sowohl Herr Rechtsanwalt Michael Leneis als auch Herr Rechtsanwalt Christian Lang.